Barrierefreiheit · BFSG-Pflicht seit 28. Juni 2025

Barrierefreie Website für Vereine & gemeinnützige Organisationen

Rein gemeinnützige Vereins-Websites ohne wirtschaftliche Verbraucher-Dienstleistung fallen oft nicht unter das BFSG. Sobald aber Ticket-Shop, Online-Anmeldung oder Mitglieder-Services für Verbraucher dazukommen, kann die Pflicht greifen.

Viele kleine Betriebe sind ausgenommen — wir sagen ehrlich, ob Sie überhaupt handeln müssen.
— Sind Vereine & gemeinnützige Organisationen betroffen?

Einschätzung für Vereine & gemeinnützige Organisationen

kommt drauf an — oft ausgenommen

Reine Info-Website ohne Shop/Anmeldung? Dann ist ein Verein häufig nicht erfasst. ABER: Ticketverkauf, Online-Mitgliedsanträge, Kursbuchungen oder ein Vereins-Shop für Verbraucher können das BFSG auslösen — unabhängig von der Gemeinnützigkeit. Wir ordnen Ihren konkreten Fall ehrlich ein. Hinweis: keine Rechtsberatung.

Diese Funktionen lösen die Pflicht aus:

  • Ticket-/Veranstaltungs-Shop
  • Online-Mitgliedsantrag / Kursbuchung
  • Mitglieder-Portal

Kleinstunternehmen-Ausnahme: < 10 Beschäftigte UND ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanz — beide Bedingungen gleichzeitig. Hinweis: Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einzelfallprüfung übernimmt ein Partner-Fachanwalt.

— Worauf wir prüfen

Die typischen Schwachstellen

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Web auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Diese Punkte sind die häufigsten Treffer.

Kontraste

Text und Bedienelemente mit zu geringem Farbkontrast — der mit Abstand häufigste, leicht auffindbare Mangel.

Tastaturbedienung

Menüs, Formulare und Buttons müssen vollständig ohne Maus bedienbar sein, mit sichtbarem Fokus.

Textalternativen

Bilder ohne alt-Text, Icons ohne Beschriftung — für Screenreader unsichtbar.

Formular-Labels

Eingabefelder ohne verknüpfte Beschriftung. Häufig bei Kontakt- und Buchungsformularen.

Struktur & Überschriften

Fehlende Seitensprache, keine saubere Überschriften-Hierarchie, keine Landmarks.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Fehlende Barrierefreiheits-Erklärung + Feedback-Mechanismus, die das BFSG verlangt.

— So helfen wir

Vom kostenlosen Check bis zur fertigen Lösung

Erst Klarheit, dann Umsetzung — aus einer Hand und spürbar günstiger als spezialisierte BFSG-Agenturen.

Schritt 1 · gratis

BFSG-Soforthilfe-Check

0 €
  • Bist du überhaupt betroffen? (Kleinstunternehmen-Ausnahme geprüft)
  • Automatisierter Vor-Check der statisch prüfbaren Kriterien
  • Klartext: handeln oder entwarnt
  • Bei Abmahnung: Einordnung + Verweis an Partner-Fachanwalt
Check anfordern
Schritt 2 · Klarheit

BFSG-Quick-Audit

390 €
  • Geprüfter PDF-Report (WCAG 2.1 AA / EN 301 549)
  • Konkrete Mängelliste + Handlungsplan
  • Nachweis-Dokument deiner Sorgfalt
  • Marktüblich: ab 990 €
Anfragen
Schritt 3 · Umsetzung

Barrierefrei-Fix

ab 690 €
  • Echte Behebung an deiner Bestands-Site — kein Overlay-Fake
  • Kontraste, Labels, Fokus, alt-Texte, Struktur
  • Erklärung zur Barrierefreiheit + Feedback-Weg
  • Marktüblich: ab 2.500 €
Anfragen
Empfohlen · aus einer Hand

Komplettpaket

ab 1.900 €
  • Website barrierefrei und DSGVO / Cookie / Impressum sauber
  • Ein Ansprechpartner, ein Festpreis, kein Gewerke-Pingpong
  • Optional kompletter Relaunch im 99ersstudio-Design
  • Marktüblich Neubau: ab 4.500 €
Komplettpaket anfragen
danach · optional

Konform-Monitoring

39 €/Mon.
  • Re-Check nach jedem Website-Update
  • Warnung, bevor ein Mangel zum Risiko wird
  • Auch DSGVO / Cookies / Impressum
  • Jederzeit kündbar
Anfragen

Preis-Klartext: Spezialisierte BFSG-Agenturen nehmen recherchiert Audit ab 990 €, Umsetzung 2.500–15.000 €, Neubau ab 4.500 €. Wir unterbieten das bewusst und liefern alles aus einer Hand. Für Beratung + Umsetzung ist zudem oft BAFA-Förderung bis 80 % (max. 2.800 €) drin.

— Kostenloser BFSG-Check

Sag uns deine Situation — wir melden uns binnen 48 h

Keine automatische Verkaufs-Mail. Eine echte, ehrliche Einschätzung von einem Menschen.

— Häufige Fragen

BFSG & Vereine & gemeinnützige Organisationen kurz erklärt

Ab wann gilt die BFSG-Pflicht für Vereine & gemeinnützige Organisationen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Vereine & gemeinnützige Organisationen mit Online-Diensten für Verbraucher (Buchung, Formulare, Portale) besteht die Pflicht ab diesem Datum ohne Übergangsfrist.

Sind Vereine & gemeinnützige Organisationen grundsätzlich BFSG-pflichtig?

Es kommt auf die konkrete Website-Funktion an. Reine Visitenkarten-Seiten ohne Online-Vertragsabschluss sind oft nicht erfasst. Sobald Online-Buchung, Formulare oder Verbraucher-Services vorliegen, greift das BFSG in der Regel. Wir prüfen das ehrlich — auch wenn Sie ausgenommen sind.

Sind kleine Betriebe vom BFSG ausgenommen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wer Produkte in Verkehr bringt, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz. Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was kostet die BFSG-Umsetzung für meine Website?

Der kostenlose BFSG-Check ist gratis. Ein Quick-Audit kostet 390 € (marktüblich ab 990 €), ein Barrierefrei-Fix ab 690 € (marktüblich ab 2.500 €), das Komplettpaket ab 1.900 €. Für Beratung und Umsetzung kann zudem BAFA-Förderung bis 80 % greifen.