Barrierefreiheit · Pflicht seit 28. Juni 2025

BFSG-Abmahnung erhalten — oder Angst davor?

In 60 Sekunden wissen, ob deine Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt. Wenn ja, bringen wir sie in Form. Wenn nicht, sagen wir dir das ehrlich — und du sparst dir alles.

Viele Solo-Betriebe sind ausgenommen. Wir verkaufen niemandem einen Fix, den er nicht braucht.
28.06.2025
In Kraft
keine Übergangsfrist
bis 100.000 €
Bußgeld
bei Verstoß
<10 / 2 Mio
Kleinst-Ausnahme
beide Bedingungen
WCAG 2.1 AA
Maßstab
via EN 301 549
Soforthilfe — Abmahnung erhalten

Erst durchatmen. Nichts vorschnell unterschreiben.

Eine Abmahnung sieht bedrohlich aus und setzt eine kurze Frist — das ist Absicht. Die wichtigsten Schritte:

  1. Frist notieren (meist 1–2 Wochen). Sie ist real, aber selten so knapp, wie sie wirkt — eine Verlängerung ist oft erreichbar.
  2. Die beigefügte Unterlassungserklärung NICHT ungeprüft unterschreiben. Sie ist meist zu weit gefasst und bindet dich auf Jahre mit Vertragsstrafen.
  3. Prüfen lassen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist — und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung reicht.
  4. Den technischen Mangel beheben, damit kein zweites Schreiben kommt. Genau das machen wir.

Hinweis: Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einzelfallprüfung übernimmt ein Partner-Fachanwalt für IT-Recht. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung.

— Bist du überhaupt betroffen?

Nicht jede Website muss barrierefrei sein

Das BFSG zielt auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Die häufigste Verwirrung — und der häufigste unnötige Kauf — entsteht hier. Die ehrliche Faustregel:

Eher betroffen

  • Webshop / Onlineverkauf an Verbraucher
  • Onlinebuchung, Terminvergabe, Reservierung
  • Kundenkonten, Login-Bereiche, Konfiguratoren
  • Vertragsabschluss online (Banking, Versicherung, Tickets)
  • Du bringst Produkte in Verkehr (dann gilt es auch für Kleinstunternehmen)

Eher ausgenommen

  • Kleinstunternehmen: < 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanz — bei reinen Dienstleistungen
  • Reine Visitenkarten-Website ohne Online-Vertragsabschluss
  • Reines B2B ohne Verbraucher-Geschäft
  • Interne Tools ohne Öffentlichkeitszugang

Beide Kleinstunternehmen-Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Im Zweifel: kurz prüfen lassen — kostet dich nichts.

— Worauf geprüft & abgemahnt wird

Die typischen Schwachstellen

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die im Web auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Diese Punkte sind die häufigsten Treffer — und die ersten, die ein Prüfer oder Mitbewerber findet.

Kontraste

Text und Bedienelemente mit zu geringem Farbkontrast — der mit Abstand häufigste, leicht auffindbare Mangel.

Tastaturbedienung

Menüs, Formulare und Buttons müssen vollständig ohne Maus bedienbar sein, mit sichtbarem Fokus.

Textalternativen

Bilder ohne alt-Text, Icons ohne Beschriftung — für Screenreader unsichtbar.

Formular-Labels

Eingabefelder ohne verknüpfte Beschriftung. Häufig bei Kontakt- und Checkout-Formularen.

Struktur & Überschriften

Fehlende Seitensprache, keine saubere Überschriften-Hierarchie, keine Landmarks.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Fehlende Barrierefreiheits-Erklärung + Feedback-Mechanismus, die das BFSG verlangt.

Ein automatisierter Check findet die statisch prüfbaren Punkte zuverlässig. Vollständige BFSG-Konformität erfordert zusätzlich manuelle Tests — beides ist Teil unseres Angebots, und wir sagen transparent, was womit abgedeckt ist.

— Was wirklich auf dem Spiel steht

Kosten & Risiko, ehrlich eingeordnet

Behördliches Bußgeld

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können bei Verstößen bis zu 100.000 € verhängen und im Extremfall den Vertrieb untersagen.

Wettbewerbs-Abmahnung

Mitbewerber und spezialisierte Kanzleien können abmahnen: typisch 800–1.500 € Anwaltskosten + strafbewehrte Unterlassungserklärung, Frist meist 1–2 Wochen.

Folgekosten

Bei wiederholtem Verstoß werden Vertragsstrafen fällig (oft 5.000 € aufwärts je Fall). Der teure Teil ist selten die erste Forderung, sondern die Nachfolge.

Die Höhe hängt am angesetzten Gegenstandswert, nicht direkt an der Mitarbeiterzahl. Größe entscheidet eher darüber, ob du betroffen bist (siehe Kleinstunternehmen-Ausnahme).

— So helfen wir

Vom kostenlosen Check bis zur fertigen Lösung

Erst Klarheit, dann Umsetzung — aus einer Hand und spürbar günstiger als spezialisierte BFSG-Agenturen. Komplettpaket statt Einzelgewerke, Festpreis, kein Agentur-Pingpong.

Schritt 1 · gratis

BFSG-Soforthilfe-Check

0 €
  • Bist du überhaupt betroffen? (Kleinstunternehmen-Ausnahme geprüft)
  • Automatisierter Vor-Check der statisch prüfbaren Kriterien
  • Klartext: handeln oder entwarnt
  • Bei Abmahnung: Einordnung + Verweis an Partner-Fachanwalt
Check anfordern
Schritt 2 · Klarheit

BFSG-Quick-Audit

390 €
  • Geprüfter PDF-Report (WCAG 2.1 AA / EN 301 549)
  • Konkrete Mängelliste + Handlungsplan
  • Nachweis-Dokument deiner Sorgfalt
  • Marktüblich: ab 990 €
Anfragen
Schritt 3 · Umsetzung

Barrierefrei-Fix

ab 690 €
  • Echte Behebung an deiner Bestands-Site — kein Overlay-Fake
  • Kontraste, Labels, Fokus, alt-Texte, Struktur
  • Erklärung zur Barrierefreiheit + Feedback-Weg
  • Marktüblich: ab 2.500 €
Anfragen
Empfohlen · aus einer Hand

Komplettpaket

ab 1.900 €
  • Website barrierefrei und DSGVO / Cookie / Impressum sauber
  • Ein Ansprechpartner, ein Festpreis, kein Gewerke-Pingpong
  • Optional kompletter Relaunch im 99ersstudio-Design
  • Marktüblich Neubau: ab 4.500 €
Komplettpaket anfragen
danach · optional

Konform-Monitoring

39 €/Mon.
  • Re-Check nach jedem Website-Update
  • Warnung, bevor ein Mangel zum Risiko wird
  • Auch DSGVO / Cookies / Impressum
  • Jederzeit kündbar
Anfragen

Preis-Klartext: Spezialisierte BFSG-Agenturen nehmen recherchiert Audit ab 990 €, Umsetzung 2.500–15.000 €, Neubau ab 4.500 €. Wir unterbieten das bewusst und liefern alles aus einer Hand. Für Beratung + Umsetzung ist zudem oft BAFA-Förderung bis 80 % (max. 2.800 €) drin.

— Kostenloser BFSG-Check

Sag uns deine Situation — wir melden uns binnen 48 h

Keine automatische Verkaufs-Mail. Eine echte, ehrliche Einschätzung von einem Menschen.

— Für deine Branche

BFSG nach Berufsgruppe

Barrierefreie Website für Zahnarztpraxen

Online-Terminbuchung und Patienten-Formulare lösen die BFSG-Pflicht für die meisten Praxen aus.

Barrierefreie Website für Physiotherapie-Praxen

Online-Termine und Anamnese-Formulare machen die meisten Praxen pflichtig — wir prüfen kostenlos.

Barrierefreie Website für Online-Shops & E-Commerce

Der Kernfall des BFSG: Produktsuche, Warenkorb, Checkout — die Kleinst-Ausnahme greift hier nicht.

Barrierefreie Website für Hotels & Gastronomie

Online-Buchung und Tischreservierung sind klassisch erfasste Dienste — meist klar betroffen.

Barrierefreie Website für Steuerberater & Kanzleien

Oft ausgenommen — sobald ein Mandantenportal oder Online-Onboarding vorliegt, kann die Pflicht greifen.

Barrierefreie Website für Rechtsanwälte & Kanzleien

Oft ausgenommen — Mandantenportal oder Online-Mandatsannahme für Verbraucher löst die Pflicht aus.

Barrierefreie Website für Architekten & Planungsbüros

Oft ausgenommen — Bauherren-Portal oder Online-Termine können die Pflicht auslösen.

Barrierefreie Website für Handwerksbetriebe

Oft ausgenommen — Online-Buchung, Konfigurator oder Webshop für Verbraucher löst die Pflicht aus.

Barrierefreie Website für Vereine & gemeinnützige Organisationen

Oft ausgenommen — Ticket-Shop, Online-Anmeldung oder Mitglieder-Portal kann die Pflicht auslösen.

— Häufige Fragen

BFSG & Barrierefreiheit kurz erklärt

Ab wann ist eine barrierefreie Website Pflicht?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Für betroffene Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gibt es keine Übergangsfrist mehr — die Pflicht besteht bereits.

Für wen gilt die BFSG-Pflicht für Websites?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten — Webshops, Onlinebuchung, Terminvergabe, Kundenkonten, Online-Vertragsabschluss. Eine reine Visitenkarten-Website ohne Vertragsfunktion ist in der Regel nicht erfasst.

Sind Kleinstunternehmen vom BFSG ausgenommen?

Ja — bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wer Produkte in Verkehr bringt, fällt jedoch auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.

Was kostet eine BFSG-Abmahnung?

Behördlich drohen Bußgelder bis 100.000 €. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verursacht typischerweise 800–1.500 € Anwaltskosten plus strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Ich habe eine Abmahnung erhalten — was zuerst?

Frist notieren, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben (oft zu weit gefasst), anwaltlich prüfen lassen — häufig genügt eine modifizierte Erklärung — und den technischen Mangel beheben. Wir ordnen ein und verweisen für die rechtliche Seite an einen Partner-Fachanwalt.

Welche Norm muss meine Website erfüllen?

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Web auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist: ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Textalternativen, klare Struktur, beschriftete Formulare und eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Das BFSG ist deutsches Recht (Umsetzung des European Accessibility Act). In Österreich gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), ebenfalls seit Juni 2025; die Schweiz hat eigene Regeln (BehiG, primär öffentliche Stellen). Wir prüfen DACH-weit nach dem jeweils passenden Maßstab.